HRB 13591: Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Santander Consumer Holding GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 4484) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Nach Änderung des Wohnortes Geschäftsführer: Burda, Oliver, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Robert, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Donat, Walter Alexander, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Der mit der Santander Consumer Holding GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4484) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.12.2003 ist durch Vertrag vom 20.12.2010 zum 31.12.2010 aufgehoben worden. Mit der Santander Consumer Holding GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4484) als herrschendem Unternehmen ist am 20.12.2010 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2009. Geschäftsanschrift: Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen des Bank- und Finanzdienstleistungsgewerbes sowie die Leitung des hieraus resultierenden Unternehmensverbundes. Zur Leitung dieses Unternehmensverbundes gehören insbesondere die Aufstellung von Richtlinien für und die Erteilung von Einzelanweisungen an die Gruppengesellschaften sowie deren Koordination hinsichtlich - Art und Umfang der jeweiligen Geschäftsaktivitäten, - kurz-, mittel- und langfristigen Geschäfts- und Finanzzielen, - Investitionen jeglicher Art, die eine von der Geschäftsleitung der Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH zu bezeichnende Grenze im Einzelfall überschreiten, - Geldhandelslinien für Banken und Nichtbanken, - der wesentlichen Grundsätze der Personalpolitik und der Einstellung leitender Mitarbeiter von der Hierarchiestufe "Direktor" an, - des Wertpapierhandels, - der - auch teilweisen - Veräußerung oder Belastung wesentlicher Vermögensgegenstände der Gruppengesellschaften sowie der Eingehung entsprechender Verpflichtungsgeschäfte (einschließlich der Eingehung von Vorkaufs-, Options-, Andienungs- und ähnlichen Verpflichtungen). 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Burda, Oliver, Bornheim, * ‒.‒.‒‒; Leuschner, Ulrich, Königswinter, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Robert, Bankdirektor, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eschner, Sven, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Krahforst, Ralf, Köln, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Burda, Oliver, Bornheim, * ‒.‒.‒‒; Hommes, Friedhelm, Brüggen, * ‒.‒.‒‒; Klingenberg, Klaus, Kerpen, * ‒.‒.‒‒. entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Santander Consumer autoboerse.de AG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 7161) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.12.2009. Mit der Santander Consumer Finance Germany GmbH in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8254) als herrschendem Unternehmen ist am 23.12.2003 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihn hat die Hauptversammlung vom 23.12.2003 zugestimmt. Wegen dess weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag Bezug genommen. Die Santander Consumer Finance Germany GmbH ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2009 auf die Santander Consumer Holding GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4484) verschmolzen worden; die Verschmelzung ist am 01.07.2009 wirksam geworden. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.12.2003 besteht nunmehr mit der Santander Consumer Holding GmbH als herrschendem Unternehmen fort. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.