Sanwald Kliniken Beteiligungs- und Verwaltungs Aktiengesellschaft, Waldmünchen (Krankenhausstr. 3, 93449 Waldmünchen). Der Formwechsel wurde am 07.06.2005 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Straubing HRB 11128: Sanwald Kliniken Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in St. Englmar).
Sanwald Kliniken Beteiligungs- und Verwaltungs Aktiengesellschaft, Waldmünchen (Krankenhausstr. 3, 93449 Waldmünchen). Die Hauptversammlung vom 24.03.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Sanwald Kliniken Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH" mit dem Sitz in St. Englmar beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.