HRB 194171:Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH, München, Dachauer Straße 65, 80335 München.Die Verschmelzung wurde am 24.04.2015 wirksam (siehe Kamer van Koophandel Nr.14625522, Eintragung vom 06.05.2015).
HRB 194171:Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH, München, Dachauer Straße 65, 80335 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 13.04.2015 mit der Medtronic Bakken Research Center B.V. mit dem Sitz in Maastricht, Niederlande (Kamer van Koophandel Nr.14625522) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 194171:Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH, München, Dachauer Straße 65, 80335 München.Die Gesellschaft hat am 17.02.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Medtronic Bakken Research Center B.V. mit dem Sitz in Maastricht / Niederlande (Niederländische Handelskammer Az. 14625522) eingereicht. 1. Der (unterschriebene) Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit denVerschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischenMedtronic Bakken Research Center B.V. (als übernehmender Gesellschaft)und Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH (als übertragender Gesellschaft) istbeim Handelsregister eingereicht worden.2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaftenbeteiligt:a) als übertragende Gesellschaft:die Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH, eine nach dem Recht der BundesrepublikDeutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH) mit Sitz in München, Deutschland, Anschrift: Dachauer Straße 65,80335 München, Deutschland;b) als übernehmende Gesellschaft:Medtronic Bakken Research Center B.V., eine nach dem Recht der Niederlandegegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschapmet beperkte aansprakelijkheid) mit Sitz in Maastricht, Niederlande, Geschäftsanschrift:Endepolsdomein 5, 6229 GW Maastricht, Niederlande.Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmendeGesellschaft.Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Medtronic B.V.,eine nach dem Recht der Niederlande gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung(besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), mit Sitz in Kerkrade,Niederlande, Anschrift: Earl Bakkenstraat 10, 6422 PJ Heerlen, Niederlande, eingetragenim Handelsregister unter der Nummer 14023267.3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sindin den folgenden Registern eingetragen:a) Die übertragende Gesellschaft Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH isteingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB194171;b) Die übernehmende Medtronic Bakken Research Center B.V. ist eingetragen imHandelsregister der Niederländischen Handelskammer unter dem Aktenzeichen14625522.4. a) Da die übertragende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft derübernehmenden Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Konzern-Mutter Medtronic B.V. ist, sind beider übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschaftervorhanden.b) Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragendenGesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmendeGesellschaft (neuer Schuldner) über.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Sapiens Steering BrainStimulation GmbH) ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigernder an der Verschmelzung beteiligten Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH,soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn siebinnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan odersein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höheschriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllungihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solcheForderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplansoder seines Entwurfs entstanden sind.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch aufVertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung,als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruchmuss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr bestehtetwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungenein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Sapiens Steering Brain StimulationGmbH unter der AnschriftSapiens Steering Brain Stimulation GmbHDachauer Straße 6580335 MünchenDeutschlandgeltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungdergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungspätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplansoder seines Entwurfs gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Medtronic BakkenResearch Center B.V.) richten sich nach Artikel 316 des 2. Buchs des NiederländischenZivilgesetzbuches (NZG).Nach Artikel 316 Abs. 1 des 2. Buchs des NZG hat zumindest eine der an der Verschmelzungbeteiligten Gesellschaften jedem Gläubiger dieser Gesellschaften, derdies verlangt, Sicherheit zu leisten oder in anderer Weise eine Garantie für die Erfüllungseiner Forderung zu geben, ansonsten hat ein Einspruch nach Absatz 2 dergenannten Vorschrift Erfolg. Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung der Forderung desGläubigers hinreichend gesichert ist oder wenn das Vermögen der übernehmendenGesellschaft nach der Verschmelzung dem Gläubiger nicht weniger Sicherheitfür die Erfüllung der Forderung bietet als zuvor.Jeder Gläubiger kann bis zu einem Monat nach der Bekanntmachung des Entwurfsdurch alle beteiligten Gesellschaften unter Angabe der verlangten Sicherheit Einspruchgegen den Entwurf zum Gericht einlegen (Artikel 316 Absatz 2 des 2.Buchs des NZG).Vor seiner Entscheidung kann das Gericht den beteiligten Gesellschaften die Gelegenheitgeben, innerhalb einer durch das Gericht bestimmten Frist eine durchdas Gericht bestimmte Sicherheit zu leisten (Artikel 316 Absatz 3 des 2. BuchsNZG). Bei rechtzeitigem Einspruch darf der Verschmelzungsplan erst beurkundetwerden nach Rücknahme des Einspruchs oder Aufhebung des Einspruchs durchdas Gericht (Artikel 316 Absatz 4 des 2. Buchs NZG). Wurde der Verschmelzungsplanbereits beurkundet, kann das Gericht auf Antrag die Leistung einerdurch das Gericht bestimmten Sicherheitsleistung zuzüglich einer Strafzahlung anordnen(Artikel 316 Absatz 5 des 2. Buchs NZG).Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger derbeteiligten Gesellschaften können unter der folgenden Adresse kostenlos angefordert werden:Sapiens Steering Brain Stimulation GmbHDachauer Straße 6580335 MünchenDeutschland
HRB 194171:Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH, München, Dachauer Straße 65, 80335 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Deckers, Jacobus Adrianus Johanna Maria, CV Waalre/Niederlande / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Radumilo, Slobodan, Vufflens-le-Château / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 194171:Sapiens Steering Brain Stimulation GmbH, München, Dachauer Straße 65, 80335 München.Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 11.657,00 EUR und die Änderung der §§ 7 (Stammkapital), 11 (Beirat) und 17 (Liquidationsvorzug) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 180.033,00 EUR.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen