HRA 21541: Sardonyx GmbH & Co. KG, Frankenthal (Hauptstr. 48 a, 67227 Frankenthal). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß §§ 393 FamFG, 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 21541: Sardonyx GmbH & Co. KG, Frankenthal (Hauptstr. 48 a, 67227 Frankenthal). Das Registergericht beabsichtigt, die Firma im Handelsregister von Amts wegen nach § 393 FamFG, § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Sardonyx GmbH & Co. KG, Frankenthal (Mahlastraße 93 b, 67227 Frankenthal). Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen (3 d IN 68/2007 Ft) vom 05.04.2007: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sardonyx GmbH & Co. KG, Frankenthal (Mahlastraße 93 b, 67227 Frankenthal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2004, mit Änderung vom 31. 10. 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger gleichen Datums, mit der Sardonyx-OHG mit Sitz in Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen - HRA 21510 -) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.