HRB 106012: Saricicek Transporte GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 106012: Saricicek Transporte GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Simsek, Celal, Bruchköbel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Saricicek, Bekir, Heusenstamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 106012: Saricicek Transporte GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Saricicek, Bekir, Heusenstamm, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Simsek, Celal, Bruchköbel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 106012: Saricicek Transporte GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Simsek, Celal, Bruchköbel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Saricicek, Bekir, Heusenstamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 106012: Saricicek Transporte GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Transport Services GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98967) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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