HRA 203630: Sattelhof Meyer GmbH & Co. KG, Böhme, Sattelhof 8, 29693 Böhme. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 und der Beschlussfassung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2018 Teile des Vermögens der Heiner Meyer Landwirtschaft e.K. mit Sitz in Böhme (Amtsgericht Walsrode, HRA 203624) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29693 Böhme
Sattelhof 8, 29693 Böhme
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG