HRB 11062: Sattler Ceno Industrietechnik GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sattler Ceno Biogas GmbH am 01.07.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11062: Sattler Ceno Industrietechnik GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 19.05.2016 und dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 mit der Sattler Ceno Biogas GmbH mit Sitz in Gössendorf/Österreich (Firmenbuch des Landgerichts für Zivilrechtssachen Graz, Nr. FN 387769 z) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzung nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11062: Sattler Ceno Industrietechnik GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 26.04.2016 Teile des Vermögens der CENO Membrane Technology GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 1248) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11062: Sattler Ceno Industrietechnik GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Sattler Ceno Industrietechnik GmbH mit Sitz in Greven (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11062) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach östereichischem Recht unter Firma Sattler Ceno Biogas GmbH mit Sitz in Gössendorf, Österreich, (eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für ZRS Graz unter FN 387769z) eingereicht worden. Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, soweit sie binnen zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft (Am Eggenkamp 14, 48268 Greven). Gläubiger der österreichischen Sattler Ceno Biogas GmbH sind gemäß 3 Absatz 2 EU-VerschG i.V.m. 226 öAktG i.V.m. § 96 Absatz 2 öGmbHG berechtigt für bis dahin entstandene Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung schriftlich zu diesem Zweck bei der österreichischen Sattler Ceno Biogas GmbH an der Geschäftsanschrift Sattlerstraße 45, 8077 Gössendorf, Österreich, melden. Das Recht auf Sicherstellung steht Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei unter der Geschäftsanschrift der österreichischen Sattler Ceno Biogas GmbH (Sattlerstraße 45, 8077 Gössendorf, Österreich).
HRB 11062: Sattler Ceno Industrietechnik GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2015. Geschäftsanschrift: Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Gegenstand: Textile Konstruktionen (z.B. flexible Behälter und Becken und sonstige Produkte aller Art) aus beschichteten und unbeschichteten Schwergeweben und Folien; der Leistungsumfang umfasst Planung, Lieferung und Montage der vorgenannten Produktbereiche incl. tragender sowie sonstiger Produkte und Zubehör, die zur Funktion der geplanten Konstruktion erorderlich sind sowie die Vermietung und Wartung dieser Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nick, Stephanie, Greven, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.