HRB 9885: Sattler Ceno Membrane GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sattler Ceno Membrane GmbH am 01.07.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 9885: Sattler Ceno Membrane GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplanes vom 18.05.2015 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2015 mit der Sattler Ceno Membrane GmbH mit Sitz in Gössendorf/Österreich (Firmenbuch des Landgerichts für Zivilrechtssachen Graz, Nr. FN 387770 a) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen Eintragung vom 23.06.2015 bezüglich der Firmenbuchnummer berichtigt.
HRB 9885: Sattler Ceno Membrane GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 18.05.2015 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2015 mit der Sattler Ceno Membrane GmbH mit Sitz in Gössendorf/Österreich (Firmenbuch des Landgerichts für Zivilrechtssachen Graz, Nr. FN 387700 a) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 9885: Sattler Ceno Membrane GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2015 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Konfektion) der CENO Membrane Technology GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 1248) als Gesamtheit durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9885: Sattler Ceno Membrane GmbH, Greven, Am Eggenkamp 14, 48268 Greven. Nach Änderung der Vertretungsregelung Geschäftsführer: Fleck, Alexander, Frohnleiten / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Wilding, Lisbeth, Graz/Österreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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