HRB 15119 FF: Sauener Forst und Gewerbe GmbH, Rietz-Neuendorf, Ziegeleiweg 1, 15848 Rietz-Neuendorf OT Sauen. neue Geschäftsanschrift: Ziegeleiweg 1, 15848 Rietz-Neuendorf OT Sauen. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Brand-Welteke, Friedrich; Geschäftsführer: 3. Dr. Stoffel, Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 15119 FF: Sauener Forst und Gewerbe GmbH, Rietz-Neuendorf, Sandscholle 15, 15848 Rietz-Neuendorf OT Sauen. Name der Firma: Sauener Forst und Gewerbe GmbH; Sitz der Firma: Rietz-Neuendorf. Geschäftsanschrift: Sandscholle 15, 15848 Rietz-Neuendorf OT Sauen. Gegenstand: Beratung, Handel und Dienstleistung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung und -vermarktung, Naturschutz und Landschaftspflege sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Kapital: 25.500,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Baldamus, Conrad, * ‒.‒.‒‒, Rietz-Neuendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Brand-Welteke, Friedrich, * ‒.‒.‒‒, Korbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 11.08.2014. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sauener Forst und Gewerbe OHG mit Sitz in Rietz-Neuendorf (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3148 FF) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.08.2014