Sauer Hydratec GmbH, Haan (Rheinische Str. 20, 42781 Haan). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sauer-Danfoss GmbH am 14.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sauer Hydratec GmbH, Haan (Rheinische Str. 20, 42781 Haan). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger gemäß Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2005 mit der Sauer-Danfoss GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 4032 NM) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.