Sausalitos Köln GmbH, Köln, Hohenzollernring 50, 50672 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sausalitos Holding GmbH (Amtsgericht München, HRB 126441) am 24.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Sausalitos Köln GmbH, Köln, Hohenzollernring 50, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2011 mit der Sausalitos Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 126441) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sausalitos Köln GmbH, Köln, Hohenzollernring 50, 50672 Köln. Zwischen der Sausalitos Köln GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Sausalitos Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 126441) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 13.12.2010. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Sausalitos Köln GmbH durch Beschluss vom 13.12.2010 zugestimmt.
Sausalitos Köln GmbH, Köln, Hohenzollernring 50, 50672 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Opitz, René, München, * ‒.‒.‒‒.
Sausalitos Köln GmbH, Köln, Hohenzollernring 50, 50672 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2009 mit der Sausalitos Wuppertal GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 10251) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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