HRB 13424: Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH, Zörbig, Thura Mark 18, 06780 Zörbig. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 13424: Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH, Zörbig, Thura Mark 18 - 20, 06780 Zörbig. Geschäftsanschrift: Thura Mark 18, 06780 Zörbig.
HRB 13424: Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH, Zörbig, Thura Mark 18 - 20, 06780 Zörbig. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2018 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 24.435,41 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapitral) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
HRB 13424: Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH, Zörbig, Thura Mark 18 - 20, 06780 Zörbig. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Verpachtung von Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens aller Art, die Hausverwaltung und der Betrieb von Parkhäusern sowie Sportstätten mit Gastronomiebetrieb, ferner die Durchführung von Lohnarbeiten für land- und fortwirtschaftliche Betriebe sowie der Handel, die Verarbeitung und die Vermarktung nachwachsender Rohstoffe und aller Folgeprodukte, die Betreuung von Bauvorhaben, der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Bebauung von Grundstücken und die Übernahme von Gesamtplanungsleistungen, die Durchführung von Transporten auf eigene Rechnung und auf Rechnung Dritter. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Sauter, Bernd, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13424: Sauter Verpachtungsgesellschaft mbH, Zörbig, Thura Mark 18 - 20, 06780 Zörbig. Die ALLEn GmbH mit dem Sitz in Buch-Obenhausen (Amtsgericht Memmingen HRB 11285) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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