SavPs Ltd. & Co. KG, Erkrath, Klosterweg 15, 40699 Erkrath. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
SavPs Ltd. & Co. KG, Meerbusch, Moerser Str. 85, 40667 Meerbusch. Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Wuppertal HRA 23159) nunmehr Erkrath. Geschäftsanschrift: Klosterweg 15, 40699 Erkrath.
SavPs Ltd. & Co. KG, Erkrath, Klosterweg 15, 40699 Erkrath. (An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Klosterweg 15, 40699 Erkrath. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SavPS Limited, Watford/England (Company House of Cardiff Nr. 07308952). Der Sitz ist von Meerbusch (bisher Amtsgericht Neuss, HRA 6967) nach Erkrath verlegt.
SavPs Ltd. & Co. KG, Meerbusch, Moerser Str. 85, 40667 Meerbusch. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Moerser Str. 85, 40667 Meerbusch. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SavPS Limited Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit beschränkter Haftung, Watford/England (Register der Gesellschaften für England und Wales Nr. 07308952). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ENSES Immobilien GmbH, Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 14745) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 3. August 2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.