HRB 35515: Save.TV GmbH, Leipzig, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Save.TV Limited mit dem Sitz in London/Vereinigtes Königreich Großbritannien Nordirland (Companies House No. 05525999) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 25.02.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.05.2019 sowie der Verschmelzungsbescheinigung vom 08.04.2019 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 35515: Save.TV GmbH, Leipzig, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig. Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat am 06.03.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zwischen der Save.TV Limited in London und der Save.TV GmbH in 04103 Leipzig,Bundesrepublik Deutschland eingereicht.An der Verschmelzung sind die Save.TV Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England/Großbritannien (Companies House Cardiff, 5525999) als übertragende Gesellschaft und die Save.TV GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Leipzig, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companies House of Cardiff unter der Registernummer 55259999. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 35515. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gern. § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der deutschen GmbH unter deren Geschäftsanschrift in Leipzig, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der GmbH gefordert werden muss. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 1 00-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Die Rechte der Gläubiger der englischen Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten englischen Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122 a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gern. § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der deutschen GmbH unter deren Geschäftsanschrift : Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der deutschen GmbH gefordert werden muss. Den Gläubigern der deutschen GmbH und der englischen Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift :Save.TV GmbH, Leipzig, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig.
HRB 35515: Save.TV GmbH, Leipzig, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2018. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Entwurf, Programmierung, Umsetzung und Betrieb verschiedenartiger kommerzieller und nichtkommerzieller Internet-Dienstleistungen; Entwurf, Vermarktung, Programmierung und Handel mit Gütern im On- und Offline Markt sowie Vermietung von Hard- und Software und Lizenzierung von Hard- und Softwarenutzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kutsch, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.