Die Savills Fund Management GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 29859 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.09.1988 hat die Savills Fund Management GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) in offener und geschlossener Form. (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: 1.Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 bis 213 KAGB, 2.Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 bis 219 KAGB, 3.Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 bis 224 KAGB, 4.Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB, 5.geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 bis 292 KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, c) Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, f) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB, 6. unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren und 7. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Daneben darf die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: 1.die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen, insbesondere Immobilien und immobiliengleicher Rechte für andere mit Entscheidungsspielraum sowie Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, 2.die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB, 3.die Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB, 4.Die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB, 5.die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, 6.den Vertrieb von Anteilen an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, 7.die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des KWG angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, 8.sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 5.113.000,00 EUR. Die Savills Fund Management GmbH weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).