Sawatzki GmbH & Co. Vermögensanlage KG, Nordhorn (Enschedestraße 8, 48529 Nordhorn). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Osnabrück HRB 202308) am 12.09.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Sawatzki GmbH & Co. Vermögensanlage KG, Nordhorn (Enschedestraße 8, 48529 Nordhorn). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 im Wege des Formwechsels in die Rolf Sawatzki Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Nordhorn umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.