Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schwerdtner, Mirko, Leegebruch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.11.2024
Köpstein |
10 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schwerdtner, Mirko, Leegebruch, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
28.03.2023
Chevalier |
Saxum Wohnbau Chemnitz GmbH, Chemnitz, Rudolf-Krahl-Straße 11, 09116 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Scheer, Andrea, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwerdtner, Mirko, Leegebruch, * ‒.‒.‒‒.
Saxum Wohnbau Chemnitz GmbH, Chemnitz, Rudolf-Krahl-Straße 11, 09116 Chemnitz.Geschäftsanschrift: Rudolf-Krahl-Straße 11, 09116 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Schwerdtner, Mirko, Leegebruch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hiemann, Sven, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
Saxum Wohnbau Chemnitz GmbH, Chemnitz, (Rudolf-Krahl-Str. 11, 09116 Chemnitz).Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.06.2003 mit der Saxum AG mit dem Sitz in Berlin (früher: Chemnitz) ist durch Kündigung zum 31.12.2008 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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