Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
a)
Firma geändert; nun:
Scable AG |
|
|
|
a)
Die Hauptversammlung vom 15.03.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 15 (Einberufung der
Hauptversammlung), § 16 (Voraussetzungen für die
Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) und § 17 (Vorsitz in
der Hauptversammlung) beschlossen. |
a)
02.04.2024
Kummler |
3 |
|
|
b)
Personenbezogene Daten (Name) geändert bei
Vorstandsvorsitzender:
Morys, Lukas, geb. Weber, Stuttgart,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
|
a)
20.04.2023
Feuerpeil |
HRB 771374: Sonic Technology AG, Stuttgart, Wörthstraße 37, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Seeger, Sven, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Nun bestellt als Vorstandsvorsitzender: Weber, Lukas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 762139: Sonic Technology UG (haftungsbeschränkt), Stuttgart, Wörthstraße 37, 70563 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.05.2019 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "Sonic Technology AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 771374) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 771374: Sonic Technology AG, Stuttgart, Wörthstraße 37, 70563 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.05.2019. Geschäftsanschrift: Wörthstraße 37, 70563 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von mechatronischen Komponenten und Sensoren sowie die Softwareentwicklung und die Technologie- und Managementberatung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Seeger, Sven, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Walter, Marc, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒; Weber, Lukas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sonic Technology UG (haftungsbeschränkt)", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 762139) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen