HRB 9913: ScanSource Germany GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o Eversheds Sutherland, Brienner Straße 12, 80333 München. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TEXELPRO SRL am 09.03.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9913: ScanSource Germany GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o Eversheds Sutherland, Brienner Straße 12, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 11.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TEXELPRO SRL mit Sitz in Brüssel, Belgien (eingetragen im belgischen Unternehmensregister mit der Registernummer 0476.373.928) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem belgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9913: ScanSource Germany GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o Eversheds Sutherland, Brienner Straße 12, 80333 München. Die Gesellschaft hat am 02.11.2021 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der TEXELPRO SRL mit dem Sitz in Brüssel / Belgien (belgisches Unternehmensregister Nr. 0476.373.928) eingereicht. Die Gesellschaft soll grenzüberschreitend verschmolzen werden. Bekanntzumachende Informationen gemäß § 122d UmwG: An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt: ScanSource Germany GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Bad Homburg v.d.H., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. unter Nummer HRB 9913, als übertragender Rechtsträger; ScanSource Communications GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Köln unter HRB 67984), als übertragender Rechtsträger; TEXELPRO SRL, eine besloten vennootschap (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht) mit Sitz in Avenue du Bourget 44, 1130 Brüssel, eingetragen im belgischen Unternehmensregister unter der Registernummer 0476.373.928, als aufnehmender Rechtsträger. Die vorgenannten Gesellschaften haben einen Entwurf für einen gemeinsamen Plan zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der vorgenannten Gesellschaften erstellt und zum Handelsregister eingereicht. Gläubiger der ScanSource Germany GmbH können nach § 122j Abs. 1 UmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der ScanSource Germany GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Der Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht im Grundsatz auch Gläubigern zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs bestehen. Nicht von § 122j erfasst sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ScanSource Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Everscheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB, Brienner Straße 12, 80333 München, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der ScanSource Germany GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Recht einholen. TEXELPRO SRL hält alle Geschäftsanteile der ScanSource Germany GmbH. Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden, daher können Minderheitsgesellschafter auch keine Rechte ausüben. Für die TEXELPRO SRL: Die Regelungen, die es den Gläubigern der TEXELPRO SRL ermöglichen, ihre Gläubigerrechte auf der Grundlage des belgischen Rechts auszuüben, sind in Artikel 12:106 und 12:15 des belgischen Gesetzes über Gesellschaften und Vereinigungen festgelegt. Spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung der Urkunde über den Vollzug der grenzüberschreitenden Verschmelzung in den Anhängen des belgischen Amtsblatts haben die Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderung vor den Veröffentlichung festgestellt wurde und noch nicht fällig ist, oder die Gläubiger, die für ihre Forderung vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu beschließen hat, ein Gerichts- oder Schiedsverfahren gegen die sich verschmelzenden Gesellschaften angestrengt haben, das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, ungeachtet aller anderen Bestimmungen. Die TEXELPRO SRL als aufnehmende Gesellschaft und ggfs. die ScanSource Germany GmbH und die ScanSource Communications GmbH als übertragende Gesellschaften können diese Forderung abweisen, indem sie die Forderung zum Nennwert unter Abzug eines Abschlags begleichen. Kommt keine Einigung zustande oder hat der Gläubiger keine Befriedigung erlangt, wird die Streitigkeit von der am meisten interessierten Partei dem Präsidenten des Unternehmensgerichts des Bezirks vorgelegt, in dem die schuldnerische Gesellschaft ihren Sitz hat. Das Verfahren wird wie im einstweiligen Rechtsschutz eingeleitet und behandelt. Der Gleiche gilt für die Vollstreckung der ergangenen Entscheidung. Unbeschadet der Begründetheit des Verfahrens bestimmt der Präsident die Sicherheit, die das Unternehmen zu leisten hat, und die Frist, innerhalb derer diese Sicherheit zu leisten ist, es sei denn, der Präsident entscheidet, dass unter Berücksichtigung der Garantien und Vorrechte, die der Gläubiger erhalten hat, oder der Solvenz der TEXELPRO SRL keine Sicherheit zu leisten ist. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der vom Präsidenten gesetzten Frist geleistet, so wird die Forderung fällig und zahlbar. Die Gläubiger der TEXELPRO SRL können nach belgischem Recht keinen Einspruch gegen die grenzüberschreitende Verschmelzung erheben und die grenzüberschreitende Verschmelzung nicht verzögern. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der TEXELPRO SRL kostenlos vollständige weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Avenue du Bourget 44, 1130 Brüssel (Haren), Belgien.
HRB 9913: ScanSource Germany GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o Eversheds Sutherland, Brienner Straße 12, 80333 München. Nicht mehr Geschäftsführer: Magan, Matthew, Charlotte / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9913: ScanSource Germany GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, c/o Eversheds Sutherland, Brienner Straße 12, 80333 München. Nicht mehr Geschäftsführer: van Rijn, Maurice, Utrecht / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.