Schölkopf-Fahrbahndecken-Recycling Verwaltungs GmbH, Stuttgart, Industriepark 2, 56593 Horhausen.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.09.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Schölkopf-Fahrbahndecken-Recycling Verwaltungs GmbH, Stuttgart, Industriepark 2, 56593 Horhausen.Wegen Schreibfehlers (Sitz der übernehmenden Gesellschaft) nochmals vorgetragen Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SAT Straßensanierung GmbH", Horhausen (Amtsgericht Montabaur HRB 11741) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
Schölkopf-Fahrbahndecken-Recycling Verwaltungs GmbH, Stuttgart, Industriepark 2, 56593 Horhausen.Geschäftsanschrift: Industriepark 2, 56593 Horhausen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SAT Straßensanierung GmbH", Hornhausen (Amtsgericht Montabaur HRB 11741) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schölkopf-Fahrbahndecken-Recycling Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Markgröningen (Turbinenstr. 35, 70499 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2007 ist das Stammkapital auf 25.564,59 Euro umgestellt und um 435,41 Euro auf 26.000,00 Euro erhöht. Firma geändert; nun: Schölkopf-Fahrbahndecken-Recycling Verwaltungs GmbH. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung ergänzt; nun: Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.