HRB 3242: Fußorthopädie Schön & Endres GmbH, Würzburg, Franz-Ludwig-Straße 27 a, 97072 Würzburg. Vermerk lfd. Nr. 6, Sp. 6 von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Schön & Endres GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 7927) beschlossen.
HRB 3242: Fußorthopädie Schön & Endres GmbH, Würzburg, Franz-Ludwig-Straße 27 a, 97072 Würzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Fußorthopädie Schön & Endres GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 7927) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7927: Schön & Endres GmbH & Co. KG, Würzburg, Franz-Ludwig-Straße 27 a, 97072 Würzburg. (Anfertigung und der An- und Verkauf von orthopäthischen Heil- und Hilfsmitteln sowie der Handel mit Sanitätsartikeln, Schuhwaren und Textilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Franz-Ludwig-Straße 27 a, 97072 Würzburg. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt allein. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schön & Endres Verwaltungs-GmbH, Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 13987). Einzelprokura: Wöber-Hübner, Andrea, Lohr a.Main, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Fußorthopädie Schön & Endres GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 3242). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fußorthopädie Schön & Endres GmbH, Würzburg, Franz-Ludwig-Straße 27 a, 97072 Würzburg. Bestellt: Geschäftsführer: Endres, Tanja, Marktheidenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Endres, Gertrud, Lohr/Main-Wombach.