Schöne Optik Maschinenfabrik GmbH, Neuss, Im Taubental 12, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. August 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23. August 2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23. August 2013 mit der Buchmann Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 17106) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tag. Die Firma ist erloschen,. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Neuss
Rechtsform: GmbH