HRA 5080: Schöneborn telecom GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Altenaer Straße 70, 58507 Lüdenscheid. Einzelprokura: Yatirli, Yusuf, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5080: Schöneborn telecom GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Altenaer Straße 70, 58507 Lüdenscheid. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Keßler, Carsten, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5080: Schöneborn telecom GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Altenaer Straße 70, 58507 Lüdenscheid. (Zweck der Gesellschaft ist der Handel und der Service mit Produkten der Telekommunikation, mit Navigationssystemen und branchenüblichem Zubehör und dem eingeführten Namen Schöneborn.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Altenaer Straße 70, 58507 Lüdenscheid. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schöneborn Verwaltungs GmbH, Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 8339), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schöneborn telecom GmbH, Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 6182) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.