Schönemann & Bernau OHG, Soest (Brüggering 9 a, 59494 Soest). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schönemann & Bernau GmbH Agentur für Getreide- und Futtermittel am 24.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schönemann & Bernau OHG, Soest (Brüggering 9 a, 59494 Soest). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der Schönemann & Bernau GmbH Agentur für Getreide- und Futtermittel mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 7853) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönemann & Bernau OHG, Soest (Brüggering 9 a, 59494 Soest, Vermitteln von Getreidepartien und Mühlennachprodukten). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bernau, Christian, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒; Schönemann, Ursula, Lippetal, * ‒.‒.‒‒.