HRB 32066: Schönenberger GmbH, Alzey, Antoniterstraße 16, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.400,00 EUR auf nunmehr 103.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2019 mit der CSNK-GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 40259) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32066: Schönenberger GmbH, Alzey, Antoniterstraße 16, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CSM GmbH mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, HRB 12383) beschlossen. Neues Stammkapital: 76.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 mit der CSM GmbH mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz - HRB 12383) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32066: Schönenberger GmbH, Alzey, Antoniterstraße 16, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CSI-GmbH mit dem Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz, HRB 33126) beschlossen. Neues Stammkapital: 101.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 mit der CSI-GmbH mit dem Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz, HRB 33126) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Weiss und Herrmann GmbH, Alzey, Antoniterstr. 5, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Firma: Schönenberger GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Antoniterstraße 16, 55232 Alzey.
Weiss und Herrmann GmbH, Alzey, Antoniterstr. 5, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat beschlossen, das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf EUR 25.564,59 umzustellen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat die weitere Erhöhung des Stammkapitals um EUR 26.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schönenberger GmbH mit dem Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz HRB 31959) und mit ihr die erneute Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat weiterhin beschlossen, das Stammkapital um weitere EUR 35,41 auf EUR 51.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) erneut zu ändern. Neues Stammkapital: 51.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der Schönenberger GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 31959) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.