HRB 15467:Schönfeld-Weißiger Verwaltungsgesellschaft mbH, Dresden, Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Schönfeld-Weißiger Verwaltungsgesellschaft mbH, Dresden, Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Funktion geändert, nun: Liquidator: Walther, Axel, Dresden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Schönfeld-Weißiger Verwaltungsgesellschaft mbH, Dresden, Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Walther, Axel, Dresden, * ‒.‒.‒‒, Er ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst als Vertreter der STESAD GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 6245) zu vertreten.
Schönfeld-Weißiger Verwaltungsgesellschaft mbH, Dresden, Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keller, Reinhard, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Walther, Axel, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
Schönfeld-Weißiger Verwaltungsgesellschaft mbH, Schönfeld-Weißig, Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dresden. Geschäftsanschrift: Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden. Die Sport- und Vereinshaus Weißig GmbH mit dem Sitz in Schönfeld-Weißig (Amtsgericht Dresden HRB 12142) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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