Schönmackers Entsorgungsdienstleistung Verwaltung GmbH, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH am 24.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schönmackers Entsorgungsdienstleistung Verwaltung GmbH, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2010 mit der Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH mit Sitz in Kerpen (AG Köln, HRB 42160) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Entsorgungsdienstleistung Verwaltung GmbH, Kempen (Hooghe Weg 1, 47906 Kempen). Nicht mehr Geschäftsführer: Niesmann, Klaus, Wesel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Udo, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.