Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2013 mit der S & M GmbH Verwertungs- und Entsorgungsanlage mit Sitz in Hürth (AG Köln, HRB 47943) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21944) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2011 mit der Förster Umweltdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Monschau (AG Aachen, HRA 4851) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 mit der Gebr. Keulertz GmbH mit Sitz in Rommerskirchen (AG Mönchengladbach, HRB 7634) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2011 mit der HML Handel, Marketing und Logistik GmbH mit Sitz in Goch (AG Kleve, HRB 7464) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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