Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG am 24.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2010 mit der Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRA 3763) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen.Infolge Verschmelzung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing Verwaltung GmbH, Kempen (AG Krefeld HRB 6153).
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen.Geschäftsanschrift: Am Selder 9, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der RW Rheinische Waldbewirtschaftung GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 12319) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen (Am Selder 9, 47906 Kempen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Schönmackers Umwelttechnik GmbH vom 17.08.2007 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Schönmackers Umwelttechnik GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 11612) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.