Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing Verwaltung GmbH am 08.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2010 mit der Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing Verwaltung GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 6153) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönmackers Umweltdienste Verwaltung GmbH, Kempen, Am Selder 9, 47906 Kempen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Selder 9, 47906 Kempen. Bestellt als Geschäftsführer: Kölkes, Frank, Grefrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schönmackers Umwelttechnik GmbH, Kempen, (Hooghe Weg 1, 47906 Kempen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG am 21.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schönmackers Umwelttechnik GmbH, Kempen, (Hooghe Weg 1, 47906 Kempen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRA 3763) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen