HRB 711849:Schüber Ingenieure GmbH, Freiburg im Breisgau, Hanferstraße 9, 79108 Freiburg im Breisgau.Bestellt als Geschäftsführer: Hechinger-Schüber, Andrea, geb. Hechinger, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711849:Schüber Ingenieure GmbH, Freiburg im Breisgau, Hanferstraße 9, 79108 Freiburg im Breisgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2014. Geschäftsanschrift: Hanferstraße 9, 79108 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Luft- Klima- und Gebäudetechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schüber, Christian, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schüber, Christian, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Christian Schüber e.K. Lüftung- und Klimatechnik", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703824) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.