27 |
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161.456,00
EUR |
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a)
Die Geschäftsführung hat augrund der in Zif. 5.2. der Satzung
vom 06.12.2024 enthaltenen Ermächtigung -Genehmigtes
Kapital Investment Option - durch Bechluss vom 06.12.2024
die Erhöhung des Stammkapitals um 28.530,00 EUR- damit in
voller Höhe des genehnigten Kapitals- durchgeführt. Die
Geschäftsführung hat zudem am 06.12.2024 die Aufhebung
der Ziffer 5.2. der Satzung beschlossen aufgrund der erfolgten
Durchführung der genehmigten Kapitalerhöhung. Desweiteren
hat die Geschäftsführung die Ziffern 3.1., 3.2. Ziffer 4.2, 1
geändert. |
a)
21.01.2025
Gerber |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 5 (Genehmigtes Kapital)
beschlossen.
b)
Das Genehmigte Kapital in Ziff. 5.1 der Satzung in der
Fassung vom 26.08.2024 wird aufgehoben. An die Stelle tritt
die Ermächtigung des oder der Geschäftsführer der
Gesellschaft - für diesen Fall
unter Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) - bis zum 01.Dezember 2029
das Stammkapital der Gesellschaft
durch einstimmigen Beschluss der
Geschäftsführung, ein- oder mehrmals,
gegen Geldeinlagen, um insgesamt bis zu
EUR 14.255,00 (in Worten: Euro
vierzehntausendzweihundertfünfundftinfzig)
durch Ausgabe von bis zu 14.255
(in Worten: vierzehntausendzweihundertfünfundfünfzig)
Stammgeschäftsanteilen
mit einem Nennbetrag von jeweils
EUR 1,00 (in Worten: Euro eins) zu
erhöhen (,,Genehmigfes Kapital 2024/I"
als ,,Genehmigtes Kapital Equity
Incentive Plan (EIP)") und dabei das
gesetzliche Bezugsrecht der Gesellschafter
der Gesellschaft auszuschließen.
Eingefügt in Ziff. 5.2 wird die Ermächtigung des oder der
Geschäftsführer der
Gesellschaft - für diesen Fall
unter Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) - bis zum 31. März 2025
das Stammkapital der Gesellschaft
durch einstimmigen Beschluss der
Geschäftsführung, ein- oder mehrmals,
gegen Geld- und/oder Sacheinlagen, um insgesamt bis zu
EUR 28.530,00 (in Worten: Euro
achtundzwanzigtausendfünfhundertdreißig)
durch Ausgabe von bis zu 28.530
(in Worten: achtundzwanzigtausendfünfhundertdreißig)
Stammgeschäftsanteilen
mit einem Nennbetrag von jeweils
EUR 1,00 (in Worten: Euro eins) zu
erhöhen (,,Genehmigfes Kapital 2024/II") und dabei das
gesetzliche Bezugsrecht der Gesellschafter
der Gesellschaft auszuschließen.
Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. |
a)
19.12.2024
Gerber |
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132.926,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2024 sowie vom
26.08.2024 hat die vollständige Neufassung des
Gesellschaftsvertrages und damit die Änderung in § Ziffer 3
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.900,00
EUR beschlossen. |
a)
16.10.2024
Gerber |
24 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Klose, Nils, Hürth, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Knajder, Mike, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Großenbach, Dagmar, Düren, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Rupp, Alexander, Hürth, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.09.2024
Kamp |
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a)
Schüttflix Holding GmbH
c)
2.1 Gegenstand des Unternehmens ist der
Aufbau und der Betrieb eines
Dienstleistungsunternehmens,
ferner/insbesondere die Ausübung der
Holding-Funktion (i) für Unternehmen, die in
den zugehörigen Geschäftsfeldern tätig
sind, und/oder (ii) zur Verwaltung eigenen
Vermögens, jeweils nach Maßgabe der
weiteren Bestimmungen dieser Ziffer2,
insbesondere Ziffer 2.4. Soweit behördliche
Genehmigungen für ein Tätigwerden der
Gesellschaft nach Maßgabe ihres
Unternehmensgegenstandes gemäß dieser
Ziffer 2 erforderlich sind oder werden, wird
die Gesellschaft ihre Geschaftstätigkeit
insoweit erst nach Vorliegen
entsprechender Genehmigungen
aufnehmen. Die Gesellschaft ist zum
Betrieb aller Geschäfte und zur Vornahme
aller
Handlungen und Maßnahmen berechtigt,
die unmittelbar oder mittelbar zur
Förderung des vorstehenden
Unternehmensgegenstandes geeignet sind.
2.2 Die Gesellschaft ist zum Betrieb aller
Geschäfte und zur Vornahme aller
Handlungen und Maßnahmen berechtigt,
die unmittelbar oder mittelbar zur
Förderung des vorstehenden
Unternehmensgegenstandes geeignet sind.
2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, andere
Unternehmen im In- oder Ausland zu
gründen oder zu erwerben, sowie sich an
solchen anderen Unternehmen durch
Übernahme von Anteilen oder sonstigen
Beteiligungsrechten, ggf. auch unter
Übernahme der persönlichen Haftung als
Gesellschafter und/oder des Amtes des
Geschäftsführer, zu beteiligen (Tochter-,
Beteiligungs- und
Gemeinschaftsunternehmen); ferner ist die
Gesellschaft berechtigt,
Zweigniederlassungen und Betriebstätten
im In- oder Ausland zu errichten und zu
schließen sowie Unternehmensverträge
abzuschließen. Der
Unternehmensgegenstand von Tochter-
,Beteiligungs- und/oder
Gemeinschaftsunternehmen darf auch
Gegenstände außerhalb der Grenzen von
Ziffer 2.1 umfassen; Satz 2 von Ziffer 2.1
bleibt jedoch unberührt.
2.4 Die Gesellschaft kann ihre
Geschäftstätigkeit auf einen oder einzelne
der in Ziffer 2.1 genannten Gegenstände
beschränken. Die Gesellschaft ist ferner
berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit ganz
oder teilweise mittelbar durch Tochter-,
Beteiligungs- und/oder
Gemeinschaftsunternehmen auszuüben.
Die Gesellschaft kann insbesondere ihren
Betrieb ganz oder teilweise an von ihr
abhängige Unternehmen überlassen
und/oder ganz oder teilweise auf von ihr
abhängige Unternehmen ausgliedern. Die
Gesellschaft kann sich auch auf die
Tatigkeit einer geschäftsleitenden Holding
und/oder die sonstige Verwaltung eigenen
Vermögens beschränken, in letzterem Fall
jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten,
die einer Erlaubnis nach dem
Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2024 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr
u.a. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,
Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Gegegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
23.08.2024
Dr. Rohde |