Schüttler GmbH & Co KG, Goldbach (Unterafferbacher Straße 12, 63773 Goldbach). Die Verschmelzung wurde am 20.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe AG Aschaffenburg HRA 528).
Schüttler GmbH & Co KG, Goldbach (Unterafferbacher Straße 12, 63773 Goldbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kaspar Weiß GmbH & Co. KG Sand- und Kieswerk mit dem Sitz in Goldbach (AG Aschaffenburg HRA 528) im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schüttler GmbH & Co KG, Goldbach (Unterafferbacher Straße 12, 63773 Goldbach). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Franz und Paul Weiß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Goldbach (AG Aschaffenburg HRB 5430).