Schütz Holding International GmbH, Selters (Industriegebiet, 56242 Selters). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2005 mit der Schütz GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Selters (AG Montabaur, HRB 6405) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der am 24.08.2005 erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56242 Selters
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH