HRA 9245: Schütz Marianne e.K., Aura, Am Hopfacker 22, 97717 Aura. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. Die Firma ist erloschen.
HRA 9245: Schütz Marianne Inh. Roland Bauer e.K., Aura, Am Hopfacker 22, 97717 Aura. Firma geändert, nun: Schütz Marianne e.K. Neuer Inhaber: Schütz, Marianne, geb. Müller, Aura, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaber: Bauer, Roland, Wartmannsroth-Schwärzelbach, * ‒.‒.‒‒. Die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Schütz, Marianne, * ‒.‒.‒‒, ausgeschlossen.
Schütz Marianne e.K., Aura, Am Hopfacker 22, 97717 Aura. Firma geändert, nun: Schütz Marianne Inh. Roland Bauer e.K. Nicht mehr Inhaber: Schütz, Marianne, Aura, * ‒.‒.‒‒. Neuer Inhaber: Bauer, Roland, Wartmannsroth-Schwärzelbach, * ‒.‒.‒‒. Die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Roland Bauer ausgeschlossen.
Schütz Marianne e.K., Aura, Am Hopfacker 22, 97717 Aura. (Handel mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln für Autowerkstätten). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Am Hopfacker 22, 97717 Aura. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Schütz, Marianne, Aura, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Schütz Marianne GmbH, mit dem Sitz in Aura (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5484) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.