HRB 720733: Schütz Vermögensverwaltungs-GmbH, Sigmaringen, Am Riedbaum 8, 72488 Sigmaringen. Neue Geschäftsanschrift: Meinradstraße 10, 72488 Sigmaringen.
Schütz Vermögensverwaltungs-GmbH, Sigmaringen (Am Riedbaum 8, 72488 Sigmaringen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2006. Gegenstand: Verwaltung von sowohl eigenem wie auch fremden Vermögen, Erwerb und Veräußerung von Aktien, sonstigen börsengängigen Wertpapieren und von Kapital- und Personengesellschaften aller Art sowie deren Verwaltung und die Beteiligung an solchen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schütz, Eric, Sigmaringen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung von 100 Stück Inhaberaktien im Nennbetrag von 1.000 CHF an der "Gino Lombardi"-Fashion AG mit Sitz in Baden/Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Aargau in Aarau unter der Firmennummer CH-400.3.007.367-9 aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "S c h ü t z Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH", Stetten am kalten Markt (Amtsgericht Ulm HRB 710420) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 12.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 12.12.2006. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "S c h ü t z Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH", Stetten am kalten Markt (Amtsgericht Ulm HRB 710420) am 28.02.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.