Schad GmbH, Stadtlauringen, OT Mailes (Mahlgasse 2, 97488 Stadtlauringen, OT Mailes). Die Verschmelzung wurde am 13.1.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRA 8535).
Schad GmbH, Stadtlauringen, OT Mailes (Mahlgasse 2, 97488 Stadtlauringen, OT Mailes). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.1.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.1.2005 mit der Werner Schad e.K. mit dem Sitz in Stadtlauringen (Amtsgericht Schweinfurt 04 AR 223/05) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.