PR 720469: Schanz & Nerger Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater, Weil der Stadt (Egartenring 50, 75378 Bad Liebenzell). Sitz verlegt; nun: Bad Liebenzell.
PR 720469:Schanz & Nerger Partnerschaftsgesellschaft mbH Steuerberater, Weil der Stadt (Bahnhofstraße 16, 71263 Weil der Stadt). Name von Amts wegen berichtigt in: Schanz & Nerger Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater.
PR 720469:Maaß und Nerger Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater, Weil der Stadt (Bahnhofstraße 16, 71263 Weil der Stadt). Name geändert; nun: Schanz & Nerger Partnerschaftsgesellschaft mbH Steuerberater. Eingetreten als Partner: Schanz, Bernd, Neuweiler, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Partner: Maaß, Gerhard, Steuerberater, Weil der Stadt, * ‒.‒.‒‒.
PR 720469:Maaß und Nerger Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater, Weil der Stadt (Bahnhofstraße 16, 71263 Weil der Stadt). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Maaß, Gerhard, Steuerberater, Weil der Stadt, * ‒.‒.‒‒; Nerger, Axel, Steuerberater, Magstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MN Maaß und Nerger Steuerberatungsgesellschaft mbH", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 253216) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.