HRA 200648: Scharf u. Körner Innenausbau GmbH & Co. KG, Gifhorn, Eysselkamp 3, 38518 Gifhorn. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Liquidator: Körner, Mario, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Körner Verwaltungs GmbH, Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 200439), von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Scharf u. Körner Innenausbau GmbH & Co. KG, Gifhorn, Eysselkamp 3, 38518 Gifhorn.(Herstellung von Innenausbauarbeiten und Tischlerarbeiten aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eysselkamp 3, 38518 Gifhorn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Körner Verwaltungs GmbH, Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 200439), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Scharf-Innenausbau GmbH, Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim, HRB 100197) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.