HRB 11007: Schenk Tanktransport GmbH, Gelsenkirchen, Am Stadthafen 12-18, 45881 Gelsenkirchen. Einzelprokura: Becker, Hans Jürgen, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Dudek, Roman Stanislaus, Oer-Erkenschwick, * ‒.‒.‒‒; Hoffmann, Ulli Bernd, Mayen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Brensel, Dirk, Hattingen, * ‒.‒.‒‒; Smoczynski, Danilo, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; van Wijk, Anthony, Wamel / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11007: Schenk Tanktransport GmbH, Gelsenkirchen, Am Stadthafen 12-18, 45881 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 und 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schenk Tanktransport Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3047), um weitere 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schenk Cryolution GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 11006) und um weitere 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Staufen-Spedition GmbH Flüssiggaslogistik, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12074) beschlossen. 3.102.000,00 EUR. Einzelprokura: Tauch, Thomas, Pfaffenhofen a. d. Ilm, * ‒.‒.‒‒; van Wijk, Anthony, Wamel / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 30.06.2016 mit der Schenk Tanktransport Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3047), Schenk Cryolution GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 11006) und Staufen-Spedition GmbH Flüssiggaslogistik, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12074) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.