Schenkel, Fliesen, Platten und Grabmale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberursel (Taunus), An den Drei Hasen 4a, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Schenkel, Fliesen, Platten und Grabmale e.K. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5517) auftretenden Kaufmann Frey, Heinz, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
61440 Oberursel
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Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: GmbH