Schepers Türen-Fenster-Rolladen e.K., Tecklenburg, Breede 8, 49545 Tecklenburg. Die Firma ist erloschen.
Schepers Türen-Fenster-Rolladen e.K., Tecklenburg (Breede 8, 49545 Tecklenburg, Handel mit Fenstern, Türen, Toren und Rolladen). Einzelkaufmann. Inhaber: Wartenberg, Harro, Tecklenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Borken (bisher Amtsgericht Coesfeld HRA 5467) nach Tecklenburg verlegt.
Schepers Türen-Fenster-Rolladen e.K., Borken (Breede 8, 49545 Tecklenburg). Die Niederlassung ist nach Tecklenburg (jetzt Amtsgericht Steinfurt HRA 5230) verlegt.
Schepers Türen-Fenster-Rolladen e.K., Borken (Hansestraße 17, 46325 Borken, Handel mit Fenstern, Türen, Toren und Rolladen). Einzelkaufmann. Inhaber: Wartenberg, Harro, Tecklenburg, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Schepers Türen-Fenster-Rolladen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 5385) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.