Schermaul Textilreinigung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Windesheimer Str. 25, 55543 Bad Kreuznach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schermaul Textilreinigung e.K. Inh. Christa Thomas-Schermaul am 09.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schermaul Textilreinigung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Windesheimer Str. 25, 55543 Bad Kreuznach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.01.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.01.2008 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der künftigen Firma Schermaul Textilreinigung e.K. Inh. Christa Thomas-Schermaul weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.