HRB 725719: Schick Medical GmbH, Rottweil, Auf dem Wall 29, 78628 Rottweil. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 725719: Schick Medical GmbH, Rottweil, Auf dem Wall 29, 78628 Rottweil. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 725719: Schick Medical GmbH, Rottweil, Auf dem Wall 29, 78628 Rottweil. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 15.01.2021 (1 IN 183/18) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 725719: Schick Medical GmbH, Rottweil, Auf dem Wall 29, 78628 Rottweil. Prokura durch Insolvenzeröffnung erloschen: Kirsch, Elvira, Zimmern ob Rottweil, * ‒.‒.‒‒; Weiler, Siegfried, Dauchingen, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 04.04.2019 (1 IN 183/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 1 IN 183/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Schick Medical GmbH, Rottweil, Auf dem Wall 29, 78628 Rottweil. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2013 und 15.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schick Pharma GmbH", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 736477) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2013 und 15.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schick Beauty AG", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 727069) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der jeweiligen Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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