HRA 106416: Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH & Co. KG, Hamburg, An der Alster 9, 20099 Hamburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 106416: Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH & Co. KG, Hamburg, An der Alster 9, 20099 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 406/16) vom 11.01.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH & Co. KG, Hamburg, An der Alster 9, 20099 Hamburg.Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg.
Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH & Co. KG, Hamburg (Ballindamm 17, 20095 Hamburg). Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH, Hamburg (Hamburg HRB 101766), Der persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit sie bei der Vertretung des persönlich haftenden Gesellschafters entsprechend befugt sind.
Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH & Co. KG, Hamburg (Ballindamm 17, 20095 Hamburg, An- und Verkauf sowie der Betrieb eines Seeschiffes und die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH, Hamburg (Hamburg HRB 101766), Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit die Befugnis bei der Vertretung des jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafters entsprechend erteilt wurde.