Schiffers Verwaltungs-GmbH, Neuss, (Büchel 31, 41460 Neuss).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schiffers KG am 12. Januar 2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Schiffers Verwaltungs-GmbH, Neuss, (Büchel 31, 41460 Neuss).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. Dezember 2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. Dezember 2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. Dezember 2009 mit der Schiffers GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 5207) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.