HRB 209780: Schilder König GmbH, Achim, Lindenstraße 5, 28832 Achim. Neue Geschäftsanschrift: Rehland 1, 28832 Achim.
HRB 209780: Schilder König GmbH, Achim, Lindenstraße 5, 28832 Achim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2021. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 5, 28832 Achim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Fertigung/Herstellung von Beschriftungen aller Art, von Folienschriftzügen aller Art, von Digitaldrucken aller Art, von Werbetafeln u. -banner aller Art, von Schildern aller Art und Textildrucken aller Art sowie den damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: König, Mike, Achim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann König, Mike, Achim, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Schilder König e. K. in Achim (Amtsgericht Walsrode HRA 204529) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.08.2021 nebst Änderung vom 05.10.2021. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.