HRA 86507:Schiller & Mayer GmbH & Co. KG, München, Rupert-Bodner-Str. 16, 81245 München.Prokura erloschen: Scholz, Hildegard, München, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Auer-Grünaug, Carolin, Krailling, * ‒.‒.‒‒.
Schiller & Mayer GmbH & Co. KG, München (Rupert-Bodner-Str. 16, 81245 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Scholz, Hildegard, München, * ‒.‒.‒‒.
Schiller & Mayer GmbH & Co. KG, München (Rupert-Bodner-Str. 16, 81245 München). Die Ausgliederung wurde am 02.09.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 49150).
Tatjana GmbH & Co. KG, München (Rupert-Bodner-Str. 16, 81245 München, Großhandel mit Flaschen und Behältern aller Art und aus jeglichem Material, sowie mit einschlägigen Artikeln, insbesondere Verpackungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: "Tatjana" Verwaltungs-GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 65036 B), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schiller & Mayer GmbH & Co. KG, München (Rupert-Bodner-Str. 16, 81245 München). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und Zustimmung der Alleininhaberin der übertragenden Firma vom 25.08.2005 Teile des Vermögens der Ingrid Auer (Fa. Schiller & Mayer Inhaberin Ingrid Auer e.K. mit dem Sitz in München Amtsgericht München HRA 49150) übernommen.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.