HRB 6747: Schilling Beteiligungen GmbH, Koblenz, Andernacher Str. 232, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der Schilling Verwaltungs GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6748) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6747: Schilling Beteiligungen GmbH, Koblenz, Andernacher Str. 232, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der Gottfried Schilling GmbH & Co KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRA 907) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6747: Schilling Beteiligungen GmbH, Koblenz, Andernacher Str. 232, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 45.000,00 EUR auf 70.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gottfried Schilling GmbH & Co KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRA 907) beschlossen. Neues Stammkapital: 70.000,00 EUR.
HRB 6747: Schilling Beteiligungen GmbH, Koblenz, Andernacher Str. 232, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der N1 Automobile GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6816) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6747: Schilling Beteiligungen GmbH, Koblenz, Andernacher Str. 232, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der Schilling Automobile GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6823) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.