HRB 9217: Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr Liquidator: van Drie, Marinus, Woerden/NL, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.04.2011 wirksam geworden.
Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2011. Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Gegenstand: Erwerb die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere im Bereich landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: van Drie, Marinus, Woerden/NL, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der NATURALYS GMBH mit Sitz in Wettringen (Amtsgericht Steinfurt HRB 7268) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.04.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 14.04.2011. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.